Wir suchen zur Weitergabe
- ein Bett mit 1,40m Breite
- und einen gut erhaltenen sauberen Teppich 3 x 4m.
Bitte meldet euch im evangelischen Pfarramt (Tel.: 8690) oder über das Kontaktformular.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Und noch eine interessante Information zum Erwerb des Führerscheins:
„Um eine Fahrerlaubnis beantragen und um die Fahrprüfung ablegen zu können ist es notwendig einen Identitätsnachweis zu erbringen.
Neu ist nun, dass auch eine Aufenthaltsgestattung mit Lichtbild eines Asylbewerbers im laufenden Asylverfahren als Identitätsnachweis genügen kann, auch wenn diese Aufenthaltsgestattung mit dem Zusatz „Personalien beruhen auf eigenen Angaben“ versehen ist. Dies stellt eine enorme Erleichterung dar, um den deutschen Führerschein zu erlangen.
Natürlich dürfen keine vernünftigen Zweifel daran bleiben, dass der bzw. die Betreffende das gesetzlich vorgesehene Mindestalter erreicht hat. Auch wird in maßgeblichen Registern verglichen, ob sonstige Hinderungsgründe, etwa Zweifel an der Fahreignung des Bewerbers/der Bewerberin bestehen.
Klar ist auch, dass dieser Identitätsnachweis für eine Fahrerlaubnis mit der Aufenthaltsgestattung mit Lichtbild nicht erbracht werden kann, wenn im Einzelfall konkrete Zweifel an der Richtigkeit der Personenangaben bestehen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Inhaber/ die Inhaberin der Aufenthaltsgestattung im Laufe des Aufenthalts im Bundesgebiet bereits unter anderen Personenangaben („Alias“) aufgetreten ist oder widersprüchliche Angaben zu diesen Daten gemacht hat.“
Kerstin Schreyer, September 2017 (Integrationsbeauftragte)