Pressemitteilung von „Unser Veto“

„Pressemitteilung des Landesvorstandes vom 07.05.2018

Dobrindt beklagt „Anti-Abschiebe-Industrie“
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt beklagte derweil in der „Bild am Sonntag“ eine „Anti-Abschiebe-Industrie“. Damit meint er Menschrechtsorganisationen und Anwälte, die Flüchtlinge bei Beschwerden gegen abgelehnte Asylanträge beraten. Dass diese die vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten in juristischen Verfahren nutzen, verurteilt Dobrindt scharf: Wer mit Klagen versuche, Abschiebungen von Kriminellen zu verhindern, arbeite nicht für das Recht auf Asyl, sondern gegen den gesellschaftlichen Frieden, sagte er.

Unsere Meinung hierzu:
Für uns ist die Aussage von Herrn Dobrindt eine direkte Anklage gegen die Arbeit der Flüchtlingshelfer, Anwälte und aller Organisationen, die geltendes Recht in Deutschland durchsetzen wollen. 40% der Asyl-Absagen werden vor Gericht korrigiert und die Kläger bekommen Asyl zugesprochen. Das spricht eine deutliche Sprache, dass die Entscheidungen des BAMF sehr wohl auch falsch sein können. Wie kann ein deutscher Politiker gegen geltendes Gesetz sein? Eines der wichtigsten Grundpfeiler unseres Systems ist der Widerspruch. Damit wir eben nicht den Behörden oder einzelnen Richtern ausgesetzt sind, sondern diese von einer anderen Stelle nochmals unabhängig prüfen lassen können.

Wie viele Rentenbescheide sind falsch? Wie oft ist die Berechnung des Arbeitslosengeldes mit Fehler behaftet? Es ist unser aller Recht dies einzuklagen, und Menschen, die sich das selbst nicht leisten können, bekommen Rechtsmittelhilfe. Viele Organisationen helfen Bedürftigen, ihr Recht zu bekommen. Niemand, soll dem Rechtsstaat ausgeliefert sein. Ein Grundpfeiler unserer Demokratie – der Widerspruch – wird hier kriminalisiert. Es ist eine Niederträchtigkeit wie die CSU eine schwache Gruppe der Gesellschaft nimmt und mit dieser Art versucht, unser aller Freiheit und Recht immer mehr einzuschränken.

Durch die Pauschalisierung und der gebetsmühlenartigen Wiederholung der CSU wird der Gesellschaft vermittelt, dass Asylbewerber per se kriminell sind. Das ist Volksverhetzung!

Gezeichnet
Gisela Rosemeyer (Beisitzerin im Vorstand UnserVeto-Bayern)

PS: Gesetzesauszug § 130 Volksverhetzung
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

„UnserVeto-Bayern“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer einzutreten! Wir wollen gegenüber Politik und Behörden Stärke zeigen und gemeinsam im Sinne der Geflüchteten zusammenarbeiten.“

Wenn ihr mehr über „Unser Veto“ erfahren wollt,
dann klickt doch mal hier auf deren Webseite.

Kommentar schreiben

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s