Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Unterkunftsgebühren für Flüchtlinge gekippt! Es handelte sich um sehr hohe Forderungen, die der Unterkunft in keinster Weise angemessen waren. Viele Flüchtlinge und Begleiter waren in den letzten Monaten fassungslos angesichts der Bescheide mit rückwirkenden Forderungen von mehreren tausend Euro. Sämtliche Bescheide müssen nun neu berechnet werden. 🙂
Lest dazu:
ovb: Ein Urteil und eine verbale Ohrfeige (19.05.2018)
Die ausführliche Zusammenfassung des Urteils von asylimoberland.de