Am 18.02.2019 wird voraussichtlich der nächste Abschiebeflug vom Flughafen Frankfurt Main nach Afghanistan gehen.
„Von Abschiebung bedroht sind nur: Volljährige alleinstehende Männer, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde und die kein anderes Bleiberecht haben. “ (RA Petra Haubner) – bitte beruhigt alle anderen und kümmert euch vor dem anstehenden Termin um anwaltliche Vertretung für die Gefährdeten. Nur dann kann man evtl. noch was ausrichten!
Alle wichtigen Hinweise findet ihr wie immer beim Bayerischen Flüchtlingsrat.
Im Bundesinnenministerium gibt es nach Aussage von ProAsyl Pläne, künftig die Verbreitung von Informationen über Abschiebeflüge mit bis zu 3 Jahren Haft zu bestrafen – unglaublich, auf diese Weise Druck auf die Zivilgesellschaft aufzubauen!
ProAsyl schreibt dazu im Newsletter vom 15.02.2019:
„Der Druck auf die engagierte Zivilgesellschaft nimmt nun auch in Deutschland zu.
Das Bundesinnenministerium (BMI) plant die Kriminalisierung von in der Flüchtlingsarbeit Tätigen. Der Entwurf des sog. »Geordnete-Rückkehr-Gesetzes« sieht u.a. vor, dass die Verbreitung von Informationen über Abschiebeflüge mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Journalist*innen müssen in einer Demokratie über bevorstehende Abschiebeflüge berichten und die Zivilgesellschaft dagegen protestieren dürfen – auch bei Abschiebungen in das Kriegsland Afghanistan, die mit allen Mitteln durchgesetzt werden sollen.“
Presseerklärung von ProAsyl 17.02.2019
Weitere interessante Links:
Interaktive Karte: Afghanistan ist nicht sicher!
Masterplan der bayerischen Asylhelfer*innen